Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 15.11.2006 - 12 O 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27697
LG Düsseldorf, 15.11.2006 - 12 O 5/06 (https://dejure.org/2006,27697)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2006 - 12 O 5/06 (https://dejure.org/2006,27697)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2006 - 12 O 5/06 (https://dejure.org/2006,27697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,27697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pauschalreiseverträgen; Wirksamkeitsvoraussetzungen der AGB-vertraglichen Rücktrittsregelung von der Buchung von Mehrbettzimmern in Pauschalreiseverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2006 - 12 O 5/06
    Die vorprozessuale Abmahnung liegt im Interesse der Beklagten als Störer, die dadurch Gelegenheit erhalten hat, einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden (BGHZ 52, 393, 399 f).
  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2006 - 12 O 5/06
    Die Klausel enthält bei einer auch im Verbandsklageverfahren gebotenen generalisierenden und die beiderseitigen Interessen abwägenden Betrachtung (vgl. BGH, NJW 1999, 1864 m.w.N.) eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2006 - 12 O 5/06
    Im Rahmen der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung ermöglicht diese Klausel auch, dass einander fremde Personen auf einem Zimmer untergebracht werden (zum Gebot der kundenfeindlichen Auslegung: BGH, NJW 2003, 507, 509 f m.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht